Neuregelung Schonmaß
2020 29.06.2020
Schonmaß für den Zander 50cm
Schonmaß für die Schleie 40cm
Neuregelung 2018
Entnahmefenster für Hecht im Bade-/Inselsee und Halbmondsee
Im Rahmen der gesetzlichen Hegepflicht sind wir dazu angehalten, aufgrund des schlechten Wachsens des Hechtes (kleine Hechte die noch nicht oder gerade erst das laichfähige Alter erreicht haben) und einer sehr starken Zunahme der Sonnenbarschpopulation, ein Entnahmefenster ab dem 15. Mai 2018 an den jeweiligen Gewässern einzuführen.
Dies geschieht nach Absprache mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg.
Das Entnahmefenster beträgt 60cm-80cm und wird 1,5 Jahre auf Probe durchgeführt.
Alle Fische, die unter 60cm oder über 80cm sind, müssen schonend zurückgesetzt werden und sind in der Fangstatistik entsprechend mit Größe und einem „Z“ zu markieren.
Welches Ziel verfolgen wir?
- Größere Hechte, die mehr Laich pro Kilo produzieren, was wiederum mehr eigene Jungfisch bedeutet.
- Eine Reduzierung der Sonnenbarschpopulation und ein ausgeglichenes Ökosystem.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich euch gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Gewässerwart
Mario Wachtel
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Futtermengenbegrenzung für den Halbmond/Bade/Inselsee
Aufgrund der zunehmend starken Belastung der Gewässer durch zu hohen Futtereintrag und der dadurch entstehenden Phosphatbelastung sowie verstärkten Eintrübung, sind wir dazu angehalten eine Futtermengenbegrenzung an den jeweiligen Gewässern bis auf weiteres einzuführen.
Tagelanges anfüttern ist hiermit untersagt!
Es darf nur am jeweiligen Angeltag pro Angelplatz max. 500 Gramm gefüttert werden.
Dadurch haben wir uns zum Ziel gesetzt:
- Die Phosphatbelastung zu minimieren
- Die Eintrübung zu senken
- Faulschlammbildung zu reduzieren
- Umkippen der Gewässer im Sommer zu verhindern
- Ein gesundes und ausgeglichenes Ökosystem mit eigener Reproduktion der ansässigen Fischarten zu halten
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich euch gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Gewässerwart
Mario Wachtel