Angelverein Kappel-Grafenhausen

Neuregelung Schonmaß

Die neuen Verordnungen sind im Detail hinterlegt unter der Rubrik Fischerei Gewässer Ordnung hinterlegt und sollte gelesen werden



Mindestmaße, u. Fangbegrenzung 2023:

Zander 50cm
Schleie 36cm
Karpfen 50cm
Hecht in den Seen: Nur zwischen 60-80cm entnehmen

Fangmenge:

Pro Kalenderwoche dürfen maximal 2 Edelfische entnommen werden. Ausnahme hiervon ist der Rhein, hier dürfen 4 Edelfische entnommen werden. Anderen Gewässern entnommene Fische sind hiervon abzuziehen. Beispiel: Wenn von einem Mitglied, oder einem Gastangler innerhalb einer Kalenderwoche am Halbmondsee 2 Edelfische entnommen wurden, dann dürfen am Rhein noch 2 weitere Edelfische entnommen werden. Wurden andererseits am Rhein innerhalb einer Kalenderwoche bereits 2 Edelfische entnommen, so ist es nicht gestattet, am Halbmondsee 2 weitere Fische zu entnehmen. Die Kalenderwoche geht von Montag bis Sonntag. Edelfische sind: Karpfen / Forelle / Hecht / Zander / Schleie

Die Fangmengen für andere Fischarten, wie z.B. Rotaugen oder Rotfedern, dürfen insgesamt 15 Stück pro Kalenderwoche nicht übersteigen Schonmaße und Schonzeiten

Ansonsten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße gemäß den Bestimmungen der Landesfischereiordnung. Ausnahmeregeln werden, wenn erforderlich, auf der Homepage des Vereins bekanntgegeben

Waller dürfen in den Vereinsgewässern nicht mehr zurückgesetzt werden





Neuregelung 2018


Entnahmefenster für Hecht im Bade-/Inselsee und Halbmondsee

 

Im Rahmen der gesetzlichen Hegepflicht sind wir dazu angehalten, aufgrund des schlechten Wachsens des Hechtes (kleine Hechte die noch nicht oder gerade erst das laichfähige Alter erreicht haben) und einer sehr starken Zunahme der Sonnenbarschpopulation, ein Entnahmefenster ab dem 15. Mai 2018 an den jeweiligen Gewässern einzuführen.

Dies geschieht nach Absprache mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg.

Das Entnahmefenster beträgt 60cm-80cm und wird 1,5 Jahre auf Probe durchgeführt.

Alle Fische, die unter 60cm oder über 80cm sind, müssen schonend zurückgesetzt werden und sind in der Fangstatistik entsprechend mit Größe und einem „Z“ zu markieren. 

Welches Ziel verfolgen wir?

- Größere Hechte, die mehr Laich pro Kilo produzieren, was wiederum mehr eigene Jungfisch bedeutet.
- Eine Reduzierung der Sonnenbarschpopulation und ein ausgeglichenes Ökosystem.

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich euch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vorstandschaft



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Futtermengenbegrenzung für den Halbmond/Bade/Inselsee



Aufgrund der zunehmend starken Belastung der Gewässer durch zu hohen Futtereintrag und der dadurch entstehenden Phosphatbelastung sowie verstärkten Eintrübung, sind wir dazu angehalten eine Futtermengenbegrenzung an den jeweiligen Gewässern bis auf weiteres einzuführen.

Tagelanges anfüttern ist hiermit untersagt!

Genaueres steht in der Rubrik Fischerei - Gewässerordnung.             

Dadurch haben wir uns zum Ziel gesetzt:

- Die Phosphatbelastung zu minimieren 

- Die Eintrübung zu senken
Faulschlammbildung zu reduzieren
Umkippen der Gewässer im Sommer zu verhindern
Ein gesundes und ausgeglichenes Ökosystem mit eigener Reproduktion der ansässigen Fischarten zu halten

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich euch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Euee Vorstandschaft

 

Mario Wachtel